Geschäftsbedingungen
1. Umfang
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von Heinätin® Heufutterautomaten (Gerät) und/oder damit verbundenen Dienstleistungen (Dienstleistungen), die von der Oy Equine Innovations Ltd (Unternehmens-ID 2588058-5, Lieferant) an den Kunden (Kunde) erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das gültige Angebot des Lieferanten (Bestellung) akzeptiert oder der Lieferant eine Bestellung, die von dem Angebot abweicht, oder eine andere als die Angebotsbestätigung schriftlich bestätigt hat (Bestellbestätigung). Das Angebot des Lieferanten ist 14 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. Vertragsinhalt, Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen
Der Inhalt des Vertrags, die Preise und die Zahlungsbedingungen werden in den Vertragsdokumenten (Bestellung oder Bestellbestätigung) festgelegt. Etwaig separat vereinbarte Zusatzleistungen, wie Installations- und Wartungsdienste, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Lieferanten berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Der Verzugszinssatz richtet sich nach dem Gesetz über Verzugszinsen (Interest Act).
4. Lieferung
Der Lieferant bestätigt den Lieferzeitpunkt, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.
Wenn die Lieferung die Installation durch den Lieferanten umfasst, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn das Gerät gemäß dem Vertrag installiert wurde.
Wenn die Lieferung keine Installation umfasst, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn das Gerät an die vom Kunden angegebene Lieferadresse gemäß den Vertragsbedingungen geliefert wurde. In diesem Fall umfasst der Transport nicht das Abladen der Palette, die Lieferung der Geräte ins Gebäude oder die Entsorgung von Verpackungsmüll. Der Kunde ist in diesem Fall vollständig für die Installation verantwortlich.
Kann die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die dem Lieferanten zuzuschreiben sind, nicht erfolgen, informiert der Lieferant den Kunden unverzüglich und einigt sich mit ihm über das weitere Vorgehen. Kann die Lieferung aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, vereinbaren der Lieferant und der Kunde, die Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben
5. Übergang des Eigentums und Risikoübernahme
Das Eigentum an den vertraglichen Geräten bleibt beim Lieferanten, bis der Kunde den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Die Haftung für das Risiko der Geräte geht auf den Kunden über, sobald das Gerät an den Kunden geliefert wurde.
6. Reklamation und Mängelbeseitigung
Der Kunde muss den Inhalt der Lieferung sofort nach der Lieferung überprüfen. Alle sichtbaren Schäden, Mängel und Abweichungen von der vereinbarten Lieferung müssen unverzüglich nach der Lieferung dokumentiert und gemeldet werden.
Der Kunde muss dem Lieferanten etwaige Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Lieferdatum melden. Reklamationen sollten per E-Mail an info@hevoskeksinnot.fi gesendet werden.
Der Kunde gilt als mit der Lieferung einverstanden, wenn der Kunde keine Mängel gemäß den oben beschriebenen Bedingungen meldet. Falls ein Mangel am Gerät vorliegt, hat der Lieferant das Recht, nach eigenem Ermessen entweder den Mangel zu beheben oder ein neues Gerät als Ersatz zu liefern. Mängel oder Fehler, die keine wesentlichen Unannehmlichkeiten bei der Nutzung des Geräts verursachen, hindern nicht an der Annahme der Lieferung.
7. Garantie
Die Geräte und Dienstleistungen haben eine Garantie von 24 Monaten ab dem Lieferdatum. Reparaturen oder Ersatzlieferungen während der Garantiezeit verlängern nicht die ursprüngliche Garantiefrist. Die Garantie deckt ausschließlich Mängel an Material und Verarbeitung der Geräte sowie Mängel an den Installationsarbeiten ab, die vom Lieferanten durchgeführt wurden. Die Garantie gilt nicht für:
- Schäden, die durch Pferde oder andere Tiere verursacht werden;
- Regal-Dämpfer;
- Batterien;
- Schäden, die durch Installationsfehler des Kunden oder andere vom Kunden verursachte Schäden entstehen;
- Normale Abnutzung und Alterung des Geräts;
- Verfärbung oder andere kosmetische Veränderungen an nicht lackierten Geräten;
- Schäden, Verletzungen oder Probleme, die durch äußere Bedingungen oder Faktoren verursacht werden oder die durch Veränderungen in äußeren Bedingungen entstehen (z. B. Bruch des Geräts durch äußere Einflüsse; unsachgemäße, unachtsame oder ungewöhnliche Nutzung; falsche Installation durch Dritte, die nicht der Lieferant sind; falsche Pflege, Wartung oder Modifikation durch Dritte, die nicht der Lieferant sind);
- Die Behebung von Fehlern oder Mängeln, die für die Funktionsweise des Geräts nicht relevant sind.
Die Garantie ist nicht gültig und der Lieferant haftet nicht für Schäden, wenn:
- Das Gerät vom Kunden oder einer anderen Person als dem Lieferanten unter Verstoß gegen die Installationsanweisungen des Lieferanten installiert wurde, was zu einem Mangel geführt hat;
- Das Gerät missbraucht oder für andere Zwecke als die vorgesehenen verwendet wurde;
- Der Kunde versucht hat, das Gerät zu reparieren oder Änderungen an der Struktur, den Verbindungen, etc. vorzunehmen, die nicht vom Lieferanten genehmigt wurden;
- Das Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet und gereinigt wurde, gemäß den Wartungsanweisungen des Lieferanten (z. B. kann das Versäumnis, das Gerät zu reinigen, zu Verfärbungen oder Rostbildung auf der Oberfläche der Regale führen; das Versäumnis, die Schlösser zu warten, kann zu einem Ausfall der Schlösser führen, usw.).
Jede Modifikation des Geräts ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten führt zum Erlöschen der Garantie.
Der Kunde muss im Voraus mit dem Lieferanten die Eignung der Materialien des Geräts überprüfen, wenn das Heu im Gerät auf ungewöhnliche Weise gelagert wurde (z. B. durch Salzen). Andernfalls ist die Garantie für eine solche Nutzung nicht gültig.
Der Kunde muss den Lieferanten unverzüglich schriftlich über einen Mangel oder Schaden am Gerät informieren, der während der Garantiezeit entdeckt wird. Der Lieferant haftet nicht für zusätzliche Schäden, die durch eine verspätete Mitteilung entstehen. Der Lieferant entscheidet über die notwendigen Maßnahmen basierend auf der vom Kunden angegebenen Fehlerbeschreibung. Falls erforderlich, kann der Lieferant den Kunden später um weitere Informationen bitten. Der Lieferant wird die Untersuchung beginnen und gegebenenfalls den Mangel so schnell wie möglich beheben.
Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen entweder das Gerät reparieren oder einen Ersatz liefern. Wenn der Mangel durch die Installationsarbeit des Lieferanten verursacht wurde, wird der Lieferant die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Mangel zu beheben. Wenn der Mangel durch ein fehlerhaftes Bauteil verursacht wurde, kann der Lieferant dem Kunden auch ein neues Bauteil liefern. Der Kunde muss dann das defekte Bauteil an den Lieferanten zurücksenden, bevor der Lieferant ein neues Bauteil als Ersatz liefern kann.
Falls bei der Untersuchung oder Reparatur des Mangels festgestellt wird, dass der Mangel nicht durch die Garantie abgedeckt ist oder anderweitig in die Verantwortung des Lieferanten fällt, kann der Lieferant die Kosten für die Untersuchung und Reparatur des Mangels, einschließlich Arbeitskosten, Reisekosten und Ersatzteile, gemäß seiner aktuellen Preisliste in Rechnung stellen.
8. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte (wie, aber nicht beschränkt auf, Patente, Patentanmeldungen, Gebrauchsmuster, Handelsnamen, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how), die sich auf die Geräte und Dienstleistungen beziehen, bleiben im Eigentum des Lieferanten und werden in keiner Weise an den Kunden übertragen.
9. Force majeure
Der Lieferant ist von seinen vertraglichen Verpflichtungen und der Schadenersatzpflicht befreit, wenn Umstände eintreten, die durch ein Hindernis und/oder eine Angelegenheit verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen.
10. Haftungsbeschränkung
Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden oder Sachschäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen.
Die Haftung des Lieferanten ist in allen Fällen auf maximal zwanzig (20) Prozent des Preises der betreffenden Geräte und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Lieferung sind, begrenzt.
Für Verbraucher gilt, dass die Haftungsbeschränkungen den Rechten des Verbrauchers gemäß zwingendem Recht unberührt bleiben.
11. Rückgaberecht
Die Geräte haben ein 14-tägiges Rückgaberecht für Endverbraucher. Geschäftskunden haben kein Rückgaberecht. Der Lieferant muss innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung über die Rückgabe informiert werden. Das zurückzugebende Gerät muss unbenutzt und unverändert sein. Der Lieferant haftet nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückgabe des Geräts entstehen.
Im Rückgabefall erfolgt die Erstattung auf die Zahlungsmethode, die bei der Bestellung verwendet wurde (nicht zum Beispiel per Banküberweisung). Die Rückerstattung wird unmittelbar nach der Rücksendung des Geräts an den Lieferanten vorgenommen.
12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Dieser Vertrag unterliegt finnischem Recht. Alle Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, die aus diesem Vertrag entstehen, sollen zunächst durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden. Falls die Meinungsverschiedenheiten nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, werden sie zunächst vom Bezirksgericht Pirkanmaa entschieden.
13. Gültigkeit
Diese Lieferbedingungen gelten bis auf Weiteres.